Autofahrerfreundlich: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat jetzt nochmals ausdrücklich bestätigt, dass selbst bei einfachen Verkehrsunfallsachen ein Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragt werden darf
(OLG Frankfurt, Urteil vom 01. Dezember 2014, Aktenzeichen: 22 U 171/13).
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