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Unfallregulierung ohne Rechtsanwalt ist geradezu fahrlässig. Das Urteil ist vor allem für Mandanten ohne Verkehrsrechtsschutz wichtig

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Autofahrerfreundlich: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat jetzt nochmals ausdrücklich bestätigt, dass selbst bei einfachen Verkehrsunfallsachen ein Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragt werden darf (OLG Frankfurt, Urteil vom 01. Dezember 2014, Aktenzeichen: 22 U 171/13).

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