Am 1. Mai 2014 tritt das neue Punktesystem in Kraft. Dann werden nur noch sicherheitsgefährdende Verkehrsdelikte mit einem Punkteeintrag ins Fahreignungsregister in Flensburg geahndet. Eingetragen werden die Punkte erst dann, wenn der Bußgeldbescheid oder Strafbefehl rechtskräftig ist.
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